Energieeffizienz


Wärmedämmung

Die Wärmedämmung von Wohngebäuden umfasst alle Maßnahmen, die zur Reduzierung der Wärmeverluste dienen und die dementsprechend den Wärmebedarf für die Heizung dieser Gebäude verringern. Bei hohen Außentemperaturen führen diese Maßnahmen in gleicher Weise zur Reduzierung des Wärmeeintrags und verringern dementsprechend den Kältebedarf zur Kühlung der Innenräume. Die wesentlichen Ursachen der Wärmeverluste sind die Wärmeleitung durch die Gebäudehülle infolge der Temperaturdifferenz zwischen Innen- und Außenluft und die Lüftungsverluste, die durch das Entweichen der warmen Luft und das Zuströmen der kalten Luft hervorgerufen werden. Die Strahlungsverluste der Gebäudehülle können wegen der relativ niedrigen Temperaturen den Außenseiten der Wände und Fenster in der Regel vernachlässigt werden. Die Strahlungsgewinne, die von der Sonnenstrahlung ins Innere des Gebäudes gelangen, können dagegen beträchtliche Werte erreichen und sind bei der Energiebilanz zu berücksichtigen. Bei hohen Außentemperaturen und Klimatisierung der Innenräume kehren sich die Temperaturen und damit auch die Richtung der Wärmeströmung um.

Die Wärmeleitung wird bestimmt durch die Materialien und den Aufbau der Gebäudehülle. Dazu gehören die vertikalen und horizontalen Außenmauern mit den Fenstern und Türen, die Dachflächen mit Gauben und Dachfenstern und die Bodenplatte, die das Gebäude zum Erdreich hin abschließt. Die einzelnen Elemente (Mauern, Fenster, Türen, Dach, Bodenplatte) können sehr vielschichtig gestaltet sein und aus unterschiedlichsten Materialien bestehen. Die Wände, Decken und Dächer bestehen in der Regel aus einem schweren Kraft übertragenden Bauteil und einem leichten Wärme dämmenden Bauteil. Generell gilt, dass eine höhere Güte der Wärmedämmung zu größeren Wandstärken führt, die je nach Baustoff wiederum unterschiedlich sein können. Gut gedämmte Bereiche können zudem mit weniger gut gedämmten Wärmebrücken (z.B. Balkon, Rollladen) durchsetzt sein, die deutlich höhere Wärmeverluste als die Nachbarbereiche aufweisen.

Die Wärmeleitungsverluste führen zu Temperaturunterschieden an den Außenwänden. Diese Temperaturdifferenzen können mit Infrarot-Wärmebild Aufnahmen sichtbar gemacht bzw. gemessen werden. Viele Energieversorgungsunternehmen bieten solche Untersuchungen zu günstigen Preisen an. Um zuverlässige Ergebnisse zu erzielen, müssen die Innen- und die Außentemperaturen über einen längeren Zeitraum möglichst konstant gehalten werden. Andernfalls kann die Aussagekraft der Messungen stark verfälscht werden.

Die Lüftungsverluste werden durch die ausgetauschte Luftmenge und die Temperaturdifferenz zwischen aus- und einströmender Luft bestimmt. Luftströmungen entstehen an allen Öffnungen und Undichtigkeiten der Gebäudehülle. Dazu gehören vor allem Fenster, Türen, Rollladenkästen, Lüftungsöffnungen, Dachstühle, Stoßstellen unterschiedlicher Materialien und luftdurchlässige bzw. poröse Wände.

Die Lüftungsverluste können mit einer sogenannten „Blower Door“ gemessen werden. Dabei wird eine Außentür (z.B. die Haustür) durch eine Platte mit einem Ventilator ersetzt, der Luft in das geschlossene Haus bläst. Aus dem Verlauf der Druckänderung im Gebäude kann die Luftmenge bestimmt werden, die das Haus pro Minute durch die vorhandenen Undichtigkeiten verlässt.

Die typischen Wärmeverluste eines Einfamilienhauses mit rund 100 m² Wohnfläche aus den 1960er-Jahren sind in Bild 1 dargestellt. Der gesamt Heizenergiebedarf beträgt rund 30 000 kWh pro Jahr. Davon entfallen 25 % auf die Fenster, 30 % auf das Dach, 35 % auf die Außenwände und 10 % auf die Bodenplatte. Bei gleichmäßiger Verbesserung der Dämmwerte reduziert sich zwar der absolute Betrag der Wärmeverluste, die relativen Anteile der einzelnen Verlustarten bleiben aber annähernd gleich.


Bild 1: Typische Wärmeverluste eines Einfamilienhauses der 1960er-Jahre

Wärmeschutzverordnung und Energieeinsparverordnung
Die Anforderungen an den Heizenergiebedarf wurden ab 1977 in den Wärmeschutzverordnungen festgeschrieben und in der Folgezeit mehrmals deutlich verschärft. Im Jahr 2004 wurden die Anforderungen neu definiert und in den Energieeinsparverordnungen der Jahre von 2004 bis 2012 mit stetig höheren Anforderungen an den Primärenergiebedarf und an die Transmissionswärmeverluste festgelegt. Die Anforderungen an den Energiebedarf sind nicht direkt vergleichbar, da die Definitionen und Bezugsgrößen nicht einheitlich sind.

Als grobe Näherung gilt, dass die spezifische Heizlast von Wohngebäuden in der Zeit von 1970 (und davor) bis 2012 von etwa 300 kWh/m² a auf 30 kWh/m² a für Niedrigenergiehäuser und 15 kWh/m² a für Passivhäuser gesunken ist. Darin werden die großen Fortschritte bei der Wärmedämmung deutlich, die in den letzten Jahrzehnten durch neue Baustoffe und Verarbeitungstechniken erzielt worden sind. Die aktuellen Anforderungen für Wohngebäude sind im Gesetz zur Förderung der Erneuerbaren Energien im Wärmebereich vom 12. April 2011 (EEWärmeG 2011) niedergelegt. Die Bundesregierung setzt damit die Vorgaben der EG, den Anteil der Erneuerbaren Energien von 5,8 % im Jahr 2005 auf 18 % im Jahr 2020 zu erhöhen, in deutsches Recht um. Die entsprechende Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung (EnEV letzte Änderung vom 05.12.2012) löst die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab und fasst sie zusammen.

Die detaillierten Festlegungen für die Berechnung der Energiemengen und die zulässigen Obergrenzen für die Wärmeströme sind in den einschlägigen Unterlagen zu finden (s. Anlage 3 zur EnEV). Die Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten gemäß EnEV sind in Tabelle 1 dargestellt.

Die Verbesserung der energetischen Situation eines bestehenden Gebäudes führt unmittelbar zu einem deutlich geringeren Energieverbrauch und entsprechend reduzierten Kosten. Dadurch erhöht sich der Wert des Hauses und steigert langfristig den Wiederverkaufswert. Die zum Teil hohen Kosten für die Sanierungs-Maßnahmen werden durch geeignete Fördermaßnahmen und günstige Kredite mehr oder weniger ausgeglichen. Eine gründliche Beratung ist daher sehr zu empfehlen. Adressen der entsprechenden Informationsquellen und Beratungsinstitutionen sind am Schluss des Kapitels angegeben. Die Energiegruppe Daisendorf ist dabei auch behilflich (info@energie-daisendorf.de).

Tabelle 1: Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen Quelle: Energieeinsparverordnung, Anlage 3 EnEV: vom 24.07.2007 geändert am 04.07.2013 (Entspricht auch der EnEV (2014), gültig ab 01.01.2016)


1) Wärmedurchgangskoeffizient des Bauteils unter Berücksichtigung der neuen und der vorhandenen Bauteilschichten; für die Berechnung opaker Bauteile ist DIN EN ISO 6946 : 1996-11 zu verwenden.
2) Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters; der Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters ist technischen Produkt-Spezifikationen zu entnehmen oder gemäß den nach den Landesbauordnungen bekannt gemachten energetischen Kennwerten für Bauprodukte zu bestimmen. Hierunter fallen insbesondere energetische Kennwerte aus Europäischen Technischen Bewertungen sowie energetische Kennwerte der Regelungen nach der Bauregelliste A Teil 1 und auf Grund von Festlegungen in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen.
3) Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasung; der Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasung ist technischen Produkt-Spezifikationen zu entnehmen oder gemäß den nach den Landesbauordnungen bekannt gemachten energetischen Kennwerten für Bauprodukte zu bestimmen. Hierunter fallen insbesondere energetische Kennwerte aus Europäischen Technischen Bewertungen sowie energetische Kennwerte der Regelungen nach der Bauregelliste A Teil 1 und auf Grund von Festlegungen in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen.
4) Wärmedurchgangskoeffizient der Vorhangfassade; er ist nach anerkannten Regeln der Technik zu ermitteln.

Die Festlegungen sind auch Grundlage für die Förderung von energiesparenden Maßnahmen durch die KfW und andere Institutionen. Im konkreten Fall eines geplanten Neubaus oder einer umfangreicheren Renovierung ist unbedingt ein spezialisierter Energieberater einzuschalten. Fachliche Hilfe ist auch bei der Energieagentur Ravensburg mit einer Niederlassung in Friedrichshafen erhältlich, die kostenlose Beratungen auch im Rathaus Meersburg anbietet.

Außenwände
Die Kraft übertragenden Bauteile werden in der herkömmlichen Bauweise als Beton-, Ziegel-, Stahl- oder Holzkonstruktion ausgeführt. Die Wärmedämmung wird dann als zusätzliche Schicht von einigen Zentimetern bis zu einigen Dezimetern aus leichten Kunststoffen oder Naturstoffen aufgebracht. Bei Holzständerbauweisen und Dachsparren wird die Dämmung ganz oder zum Teil zwischen den Balken untergebracht. Neben der Wärmeleitfähigkeit und Festigkeit ist vor allem die Beständigkeit bei hohen und tiefen Temperaturen sowie bei Feuchtigkeit zu beachten. Besonders zu beachten ist die Wasserdampfdiffusion und etwaige Kondensation. Der Wandaufbau und die Diffusionssperren sind so anzubringen, dass kondensierendes Wasser abfließen oder durch die Luft abtransportiert werden kann. Bei nicht fachgerecht ausgeführten Bauweisen kann es sonst zu Staunässe, Korrosion und Schimmelbildung kommen.

Bei einer guten Rundumdämmung sollte auch darauf geachtet werden, dass die früher üblichen Heizkörpernischen und auch andere Wände geringer Dicke nicht zu verlustreichen Wärmebrücken werden. Gerade an den Heizkörpern treten die höchsten Temperaturen auf, so dass geringe Wärmedämmung und hohe Temperaturdifferenz den Wärmeverlust auf doppelte Weise erhöhen. Bei den wärmetechnisch günstigeren Fußbodenheizungen entfällt dieser Schwachpunkt. An den Fensterlaibungen kann eine nachtägliche starke Außendämmung dazu führen, dass die Fenstersimse nicht mehr ins Freie reichen und durch geeignete Konstruktionen ersetzt werden müssen.

Fenster, Rollläden, Türen und Balkone
Fenster und Türen sind die Schwachstellen der Wärmedämmung, da sie lichtdurchlässig bzw. nicht allzu dick sein sollen. Bei den Türen ist der Wärmeverlust nicht so bedeutsam, weil ihre Zahl und Fläche relativ klein ist. Aber auch bei ihnen sind wärmetechnisch befriedigende Bauweisen möglich. Die Fenster können einen Anteil an der Außenfläche von 10 bis 20 % haben. Sie weisen auch im günstigen Fall Dämmwerte auf, die noch 5-6-mal so hoch sind wie die von gut gedämmten Wänden. Damit sind die Fenster für den Wärmeverlust eines Gebäudes fast so bedeutsam wie die restlichen Außenwände. Dabei sind neben den Glasflächen auch die Rahmen bedeutsam, da sie einerseits Wärmebrücken darstellen und andererseits durch Undichtigkeiten einen hohen Lüftungsverlust verursachen können. Isolierglasscheiben mit zwei oder drei Scheiben sind heute üblich und führen z.T. mit zusätzlichen Beschichtungen zu befriedigenden Dämmwerten. Die Beschichtung hält auch einen Teil der im Sommer nicht erwünschten Wärmestrahlung der Sonne vom Innenraum fern. Bei den Rollläden ist darauf zu achten, dass einerseits die Wärmeleitung wirkungsvoll unterbunden wird und andererseits keine offenen Luftwege zwischen Innenraum und Umgebung bestehen. Hier sind inzwischen ausgereifte Konstruktionen verfügbar, die nicht mehr die Schwachstellen der früheren Jahre aufweisen. Gute Rollläden haben so in der kalten Jahreszeit nachts eine zusätzliche Dämmwirkung und reduzieren damit den Wärmebedarf des Gebäudes.

Balkone sind oft mit der Geschossdecke kraftschlüssig verbunden und bilden dadurch eine beachtliche Wärmebrücke zwischen dem warmen Innenraum und der Umgebung. Beim Neubau ist darauf zu achten, dass diese Wärmebrücke möglichst vermieden oder durch Dämmmaßnahmen in ihren Auswirkungen begrenzt wird. Bei Altbauten hilft natürlich nur eine zusätzliche Dämmung, wenn der Balkon nicht ganz entfernt werden soll.

Dach und Decke zum Dachgeschoss
Das Dach bestimmt einen großen Teil der Außenfläche und ist daher besonders bedeutsam für den Umfang der Wärmeverluste. Bei unbewohntem Dachgeschoss können die Wärmeverluste auch schon an der Decke zum Dachgeschoss auftreten, wenn die Dämmung nicht entsprechend ausgeführt wurde. Die Dämmung des Dachs kann durch Dämmstoffe, die zwischen den Sparren oder auf der Ober- und Unterseite des Dachstuhls eingebaut sind, relativ einfach auf den gewünschten Wert gebracht werden.

Auch hier ist besonders auf die Wasserdampfdiffusion und die mögliche Bildung von Kondenswasser zu achten. Bei fachgerechter Ausführung lassen sich eventuelle Schwierigkeiten sicher vermeiden. Wichtig sind im Dachbereich auch die verschiedenen Durchbrüche von Antennenanlagen, Dachfenstern oder sonstigen Aufbauten. Hier ist besonders auf die Vermeidung von Wärmebrücken und Undichtigkeiten zu achten.

Lüftungsverluste
Ein gewisser Luftaustausch ist notwendig, um die verbrauchte Luft durch Frischluft zu ersetzen. Dadurch entstehen zwangsläufig auch Wärmeverluste, da die Frischluft im Winter kälter ist als die verbrauchte Luft. Die verbrauchte Luft hat zudem oft eine höhere Feuchtigkeit als die Frischluft. Deshalb kann es lohnend sein, die Kondensationswärme der Luftfeuchtigkeit zurückzugewinnen. Bei ungenügender Lüftung können sich leicht Schimmel bilden, die zu gesundheitlichen, ästhetischen und bautechnischen Belastungen führen können.

Bei normalen Gebäuden reichen die kleinen Undichtigkeiten an den Fenstern und Türen aus, um den notwendigen Luftaustausch sicher zu stellen. Bei gut gedämmten und hochwertigen Bauteilen wird der Luftaustausch jedoch weitgehend unterbunden. Dann ist eine maschinelle Lüftung sinnvoll, die genau den erforderlichen Luftaustausch bewirkt. Diese Einrichtung kann auf verschiedene Weise realisiert werden: a) durch ein zentrales Lüftungsgerät, dass alle Räume des Gebäudes entlüftet und wieder mit Frischluft versorgt oder b) mehrere dezentrale Lüftungsgeräte, die einzelne Räume oder Gruppen von Räumen versorgen. Entsprechende Geräte mit der notwendigen Regelungstechnik sind im Fachhandel verfügbar.

Informationsquellen und Fördermaßnahmen
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und die Deutsche Energieagentur GmbH (dena) haben umfangreiches Informationsmaterial für Bauherren und Interessenten über Maßnahmen zum Bau und zur Modernisierung von Gebäuden herausgegeben (www.zukunft-haus.info) mit den Titeln und Untertiteln: ‚Bauen für die Zukunft. Wirtschaftlich-Energiebewusst-Komfortabel‘ und ‚Modernisierungsratgeber Energie. Kosten sparen-Wohnwert steigern-Umwelt schonen‘. Diese Hefte können bei der Deutschen Energieagentur GmbH (dena), Chausseestr. 128a, 10115 Berlin bestellt werden. Die Energieagentur ist auch im Auftrag der Kreisverwaltung tätig und fördert durch die Beratung privater Haushalte, Kommunen und Gewerbebetriebe den effizienten Einsatz von Energie. Ihre Energieberater bieten regelmäßig Beratungstermine an und geben fachgerechte Auskunft zu allen konkreten Fragen. Hinweise zu Beratungsterminen werden auch im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht. Die für den Bodenseekreis zuständige Energieagentur erreicht man unter www.energieagentur-ravensburg.de

Der Bau von energieeffizienten Gebäuden, die energetische Sanierung von Altbauten und der Kauf von sanierten Gebäuden werden unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Höhe (50 000 €) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau durch günstige Kredite (Zins: 1,0 -2,12 % p.a.) finanziell gefördert. Detaillierte Informationen siehe www.kfw.de.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Bestandteil des deutschen Baurechts und enthält Richtlinien für den Wärmeschutz und die Heizungsanlagen von Gebäuden. Sie legt Höchstwerte für die Wärmedurchgangskoeffizienten der Gebäudehüllen fest, die für Neubauten und Sanierungen von Altbauten unterschiedlich sind. Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) in der aktuellen Fassung vom 20.10.2015 regelt zusätzlich die Verwendung von erneuerbaren Energieträgern zur Wärmeversorgung von Wohngebäuden.

Die EnEV regelt für die Wohngebäude und andere beheizte Gebäude in Deutschland auch die Ausstellung eines Energieausweises, der Auskunft über den Energiebedarf und damit auch über die Qualität der Wärmedämmung gibt. Die letzte Aktualisierung der EnEV (2014) ist vom 18.11.2013 und verschärft die Anforderungen an die Wärmedämmung von Gebäuden, die ab dem 01.01.2016 in Kraft treten.

Der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten wird um durchschnittlich 25 Prozent und der Wert für die Mindestwärmedämmung der Gebäudehülle um durchschnittlich 20 Prozent gesenkt. Die Anforderungen an die energetischen Anforderungen an Neubauten sind somit seit dem 1. Januar 2016 entsprechend strenger. Siehe: Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 vom 4.7.2013, BGBl I 2013, 2197) (Quelle: Bundesministerium der Justiz (BMJ), Informationen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (FAQ) und Broschüre: Energieausweis für Gebäude-nach Energieeinsparverordnung 2009 (Quelle: BMVBS).Die fachliche Zuständigkeit liegt inzwischen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. (s.a. www.bmub.bund.de)

Die EnEV setzt damit eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht um (EU-RL 2010 Richtlinie 2010/31, ABl.EU L153 vom 18.6.2010). Die Vorlage des Energieausweises ist beim Verkauf und Vermietung des Gebäudes seit 1.Juli 2008 zwingend vorgeschrieben. Der Energieausweis kann je nach Art und Alter des Gebäudes als Bedarfsausweis oder als Verwendungsnachweis ausgestellt werden. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung anhand der Bausubstanz und der Heizungsanlage detailliert berechnet. Beim einfacheren Verwendungsnachweis wird der Energiebedarf anhand der Heizkostenrechnungen für einen Zeitraum von drei aufeinander folgenden Jahren erfasst.

Der Energiebedarf wird durch die Jahreswerte von Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf dargestellt. Der Endenergiebedarf wird für standardisierte Bedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Innentemperatur, Innenwärmegewinne u. ä.) berechnet. Mit der Annahme von standardisierten Verlusten bei der Energiegewinnung, Energieumwandlung und Energieübertragung wird daraus der Primärenergiebedarf berechnet. Dabei zeigt sich, dass Elektroheizungen bei gleichem Endenergiebedarf einen deutlich höheren Primärenergiebedarf haben als Öl- oder Gasheizungen, wenn sie ihren Strom nicht von Windenergie- oder Photovoltaikanlagen beziehen. Aus dem Endenergiebedarf wird der Energieverbrauchskennwert des gesamten Gebäudes ermittelt, der als Vergleichswert für die Beurteilung der Energieeffizienz verschiedener Gebäude dient (siehe Anlagen 1-4 zur EnEV).

Novellierung der EnEV (2014)Die wesentlichen Inhalte der Novellierung der EnEV (2014) , gültig ab 01.01.2016, die auch für Daisendorf Bedeutung haben, sind im folgenden aufgeführt:(s.a. www.bmub.bund.de)

1. Vorgaben für das Bauen

  • Angemessene und wirtschaftlich vertretbare Anhebungen der energetischen Anforderungen an Neubauten ab dem 1. Januar 2016 um durchschnittlich 25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs und um durchschnittlich 20 Prozent bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle.

  • Bei der Sanierung bestehender Gebäude ist keine Verschärfung vorgesehen. Die An-forderungen bei der Modernisierung der Außenbauteile sind hier bereits anspruchsvoll. Das hier zu erwartende Energieeinsparpotenzial wäre bei einer zusätzlichen Verschärfung im Vergleich zur EnEV 2009 nur gering.

  • Für den Austausch von Heizkesseln gilt die bereits seit der EnEV 2002 bestehende Regelung fort, nach der Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die am 1. Februar 2002 in diesen Häusern mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben, von der Austauschpflicht ausgenommen sind. Im Falle eines Eigentümerwechsels ist die Pflicht vom neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen.


2. Vorgaben für Energieausweise

  • Einführung der Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung:

  • Die Angabe der Energieeffizienzklasse wird zur Pflicht. Diese umfasst die Klassen A+ bis H. Die Regelung betrifft allerdings nur neue Energieausweise für Wohngebäude, die nach dem Inkrafttreten der Neuregelung ausgestellt werden. Das heißt: Liegt für das zum Verkauf oder zur Vermietung anstehende Wohngebäude ein gültiger Energieausweis nach bisherigem Recht, also ohne Angabe einer Energieeffizienzklasse, vor, besteht keine Pflicht zur Angabe einer Klasse in der Immobilienanzeige. Auf diese Weise können sich die Energieeffizienzklassen nach und nach am Markt etablieren.

  • Präzisierung der bestehenden Pflicht zur Vorlage des Energieausweises gegenüber potenziellen Käufern und Mietern: Bisher war vorgeschrieben, dass Energieausweise "zugänglich" gemacht werden müssen. Nun wird festgelegt, dass dies zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts geschehen muss.

  • Darüber hinaus muss der Energieausweis nun auch an den Käufer oder neuen Mieter ausgehändigt werden (Kopie oder Original).


3. Stärkung des Vollzugs der EnEV

  • Einführung unabhängiger Stichprobenkontrollen durch die Länder für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen.


Erneuerbare Energie Wärmeschutz Gesetz (EEWärmeG)

Das EEWärmeG verpflichtet den Bauherrn, einen Teil des Wärmebedarfs von neuen Gebäuden mit einer Grundfläche von mehr als 50 m² mit erneuerbaren Energien zu decken.
Der Anteil ist abhängig davon, welche erneuerbaren Energien eingesetzt werden. Bei der Nutzung solarer Strahlungsenergie durch eine solarthermische oder photovoltaische Anlage müssen derzeit mindestens 15 Prozent des Wärme- und Kälteenergiebedarfs des Gebäudes durch eine solarthermische Anlage gedeckt werden, bei der Nutzung von fester oder flüssiger Biomasse sind es 50 Prozent, beim Einsatz von Geothermie oder Umweltwärme mittels Wärmepumpen sind es ebenfalls 50 Prozent.

  • Bei solarthermischen Anlagen gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn bei Gebäuden mit 1 oder 2 Wohnungen die Aperturfläche der Kollektoren mindestens 0,04 m² je Quadratmeter Nutzfläche beträgt. Bei Gebäuden mit mehr als 2 Wohnungen sind 0,03 m² Aperturfläche je Quadratmeter Nutzfläche ausreichend.

  • Mit photovoltaischen Anlagen können die Anforderungen ebenfalls erfüllt werden. Das Gesetz sieht jedoch keine eindeutigen Flächen- oder Leistungsangaben vor. Es ist daher ein individueller Nachweis der Einsparung von 15% des Wärme- bzw. Primärenergiebedarfs zu führen. Dabei wird für 1 kWh des erzeugten PV-Stroms eine Primärenergie von 2,6 kWh angerechnet. Bereits mit einer kleinen PV-Anlage von 3 kWp wird bei eine Einsparung von 8 100 kWh erzielt. Bei einem Haus mit 150 m² Wohnfläche und einem Heizungs-Primärenergiebedarf von 30 000 kWh/a entspricht das einer Einsparung von 27 %.

Es sind auch verschiedene Kombinationen erneuerbarer und anderer Energieträger zulässig. Näheres hierzu ist in § 8 EEWärmeG geregelt. (s. EEWärmeG (aktuelle Fassung vom 20.10.2015).

Hausgeräte

Der Energieträger Strom zeigt sich uns im täglichen Leben allein in seinen verschiedenen Umwandlungsformen, sei als Licht, Wärme oder Antriebskraft. Der Strom an sich bleibt unsichtbar. Er scheint nahezu permanent und in beliebiger Menge verfügbar zu sein. Die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen verleitet kaum dazu, sich gelegentlich den Zählerstand kritisch anzuschauen.
Jedoch spätestens mit der Jahresabrechnung wird uns bewusst, dass der Strom einen Preis hat, der sich zudem aus verschiedenen Gründen stetig nach oben bewegt. Mit dem Wechsel des Stromanbieters ist das Problem auf Dauer nicht zu lösen. Es gilt also, das Problem bei der Wurzel anzupacken und den Stromverbrauch möglichst ohne nennenswerten Komfortverzicht und kostspielige Investitionen zu senken. Aber wie?

Der Stromverbrauch im Haushalt lässt sich prinzipiell ohne Komforteinbuße durch folgende Maßnahmen verringern :

- Ersatz von energetisch ineffizienten Geräten durch energiesparende Modelle
- Energiebewusstes Verbrauchsverhalten
- Nutzung solar-erzeugter Energie zur Warmwasserbereitung für Waschmaschinen
  und Geschirrspüler.

Zum Thema Einsparmöglichkeiten gibt es eine Vielfalt von Veröffentlichungen sowohl in den Medien als auch in Form von verständlichen und anschaulichen Broschüren von Behörden, Firmen und Verbänden, die zum Teil von der Gemeinde im Rathausfoyer kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Auch die Strom- und Gaslieferanten informieren die Bürger in eigenen Broschüren umfassend über Einsparmaßnahmen. Da den meisten Bürgern die wesentlichen Einsparmöglichkeiten bereits bekannt sind, sollen die vielen möglichen Maßnahmen zur Energieeinsparung an dieser Stelle nicht im Einzelnen wiederholt werden.
Die folgenden Ausführungen beschränken sich deshalb auf mögliche Einsparpotentiale bei den Geräten und ihren Einfluss auf den Jahresstromverbrauch.
Dazu wurde als Beispiel das Einsparpotenzial beim Stromverbrauch eines typischen Zwei-Personenhaushalts anhand des spezifischen Stromverbrauchs der Geräte, aufgeteilt nach Winter- und Sommerperiode, analysiert.
Ausgehend von einer Verbrauchssituation ohne Verbesserungsmaßnahmen wurde der Stromverbrauch für jedes normalerweise in einem Haushalt befindliche Gerät ermittelt und die erzielbare Einsparung ermittelt. Die Einzelergebnisse für jedes Gerät sind in Tabelle 1 zusammengefasst. Als Gesamtergebnis sind der jährliche Stromverbrauch und die Stromkosten des Haushalts jeweils vor und nach Durchführung der Verbesserungsmaßnahmen angegeben. Es zeigt sich, dass Kosteneinsparungen von mehr als 500 Euro im Jahr erreicht werden können. Der Leser kann anhand der Tabelle und unter Berücksichtigung seiner Verbrauchsgewohnheiten die Werte für seinen eigenen Haushalt ermitteln.


Tabelle 1: Beispiel für den Stromverbrauch eines 2-Personen-Haushalts vor und nach Durchführung energiesparender Maßnahmen bei einem Strompreis von 28 Ct/kWh

Amortisation von neuen Geräten
Eine große Rolle bei den Überlegungen zur Anschaffung eines neuen energieeffizienten Geräts spielt die Zeitdauer, bei der sich das Gerät über die Einsparung an Stromkosten bezahlt macht, die Amortisationszeit. Einige Verbraucher mit besonders langer Betriebszeit zeichnen sich durch eine recht kurze Amortisationszeit aus. Dazu zählen LED-Lampen und moderne Umwälzpumpen für die Heizung. LED-Lampen erfahren wegen ihrer rasanten Fortentwicklung eine immer größere Beliebtheit. Die Vielfalt ihrer Anwendungsmöglichkeiten wird ständig erweitert. Das breite Spektrum an Farbtönen, Helligkeit, Formen und Fassungen übertrifft heute schon die bei Glüh- und Energiesparlampen bekannte Vielfalt. Dabei ist ihr Stromverbrauch nur etwa halb so hoch wie der von Energiesparlampen und etwa ein Zehntel so hoch wie der von konventionellen Glüh- oder Halogenlampen. Die Lebensdauer ist sogar 20 bis 50 mal so lang wie bei Glüh- und Energiesparlampen. Beim Einsatz von LED-Lampen in trichterförmigen Lampenschirmen ist darauf zu achten, dass es keinen zu großen Wärmestau gibt. Das würde die Lebensdauer der Lampen verkürzen.
Bezüglich des Farbtons wird bei Lampen für normale Beleuchtungszwecke zwischen dem tageslichtähnlichem Weiß (ca. 6000K) und dem glühlampenähnlichen Warmweiß (2700 bis 3600K) unterschieden. Die Helligkeit von LED-Lampen lässt sich mit geeigneten Dimmern sehr effizient verändern. Es sollten jedoch für optimale Ergebnisse dimmbare Lampentypen eingesetzt werden.
In der Tabelle 2 werden Stromverbrauch, -kosten und Dimmbarkeit verschiedener Leuchtmittel mit einer konventionellen 60 Watt-Glühlampe bei gleicher Lichtausbeute und täglicher Betriebszeit von 5 Stunden (typische Werte) verglichen.


Tabelle 2: Vergleich von Stromverbrauch, -kosten und Dimmbarkeit verschiedener Leuchtmittel mit einer konventionellen 60 Watt-Glühlampe gleicher Helligkeit

In Tabelle 3 sind als Beispiel Kosten und Amortisationszeit beim Wechsel von fünf 60 Watt Glüh- oder Halogenlampen auf LED-Lampen gleicher Helligkeit dargestellt. Ein Wechsel macht sich also bereits nach ca. 4 Monaten bezahlt.


Tabelle 3: Kosten und Amortisationszeit beim Wechsel von fünf 60W-Glühlampen auf LED-Lampen gleicher Helligkeit

Heizungs-Umwälzpumpen sind während der Heizperiode ständig in Betrieb. Bis vor wenigen Jahren waren in Heizungsanlagen normalerweise nur einfache, energetisch ineffiziente Pumpen mit einer elektrischen Leistung von 40 bis 100 Watt installiert. In den letzten Jahren werden bei Neuanlagen fast ausschließlich Pumpen mit deutlich höherem Wirkungsgrad eingesetzt. Der Stromverbrauch dieser Pumpen konnte dank verbesserter Motoren und intelligenter, integrierter Steuerung um bis zu 80 % verringert werden. Ein Beispiel für Kosten und Amortisationszeit beim Austausch einer alten, konventionellen gegen eine neue, energieeffiziente Umwälzpumpe zeigt Tabelle 4.


Tabelle 4: Kosten und Amortisationszeit beim Wechsel von konventioneller auf energieeffiziente Umwälzpumpe